Erfahrene Praxisinhaber berichten, dass ein farbcodiertes Trennsystem mit klarer Beschriftung die häufigsten Entsorgungsfehler verhindert und die Kosten um bis zu 20 % senkt. Die konsequente Schulung des Praxisteams – mindestens einmal jährlich – ist dabei der wichtigste Erfolgsfaktor.
Hintergrund
Bewährte Tipps aus der Praxis: Gelbe Behälter für scharfe und spitze Gegenstände direkt am Behandlungsplatz positionieren, um Nadelstichverletzungen zu minimieren. Infektiöse Abfälle (Gruppe C) sofort in verschließbare Spezialbehälter geben und nicht zwischenlagern. Einen festen Entsorgungsrhythmus mit dem Dienstleister vereinbaren, idealerweise wöchentlich. Den Abfallbeauftragten namentlich benennen und seine Aufgaben schriftlich dokumentieren. Praxen, die auf einen zertifizierten Entsorgungsfachbetrieb setzen, sind bei Kontrollen durch die Behörden auf der sicheren Seite.
Wann gilt das nicht?
In Gemeinschaftspraxen oder MVZ gelten erweiterte Pflichten, da das Abfallaufkommen höher ist und die Verantwortlichkeiten klar geregelt sein müssen. Hier empfiehlt sich ein externer Abfallbeauftragter.
Ärzteversichert unterstützt Praxisinhaber bei der Absicherung betrieblicher Risiken – einschließlich Haftungsfragen rund um die Abfallentsorgung.
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