Eine regelkonforme Abfallentsorgung in der Arztpraxis schützt vor Bußgeldern bis zu 100.000 €, minimiert Haftungsrisiken und sichert den Infektionsschutz für Personal und Patienten. Die laufenden Kosten betragen je nach Praxisgröße 100–500 € monatlich.

Hintergrund

Vorteile: Rechtskonformität mit dem Kreislaufwirtschaftsgesetz und der LAGA-Mitteilung 18. Schutz vor Nadelstichverletzungen und Infektionsübertragungen. Nachweis der Sorgfaltspflicht bei behördlichen Kontrollen. Professionelle Entsorgung steigert zudem das Vertrauen der Patienten und des Personals.

Nachteile: Laufende Kosten für Spezialbehälter, Entsorgungsdienstleister und Dokumentation. Zeitaufwand für Schulungen und die Pflege des Entsorgungskonzepts. Bei chirurgischen Praxen oder Laboren können die Kosten für Sonderabfälle erheblich sein. Die Dokumentationspflichten sind bürokratisch aufwändig und binden MFA-Kapazitäten.

Wann gilt das nicht?

Reine Telemedizin-Praxen ohne physischen Patientenkontakt haben minimale Entsorgungspflichten. Dennoch müssen auch sie allgemeine Datenschutz-Entsorgung (Aktenvernichtung) sicherstellen.

Ärzteversichert berät Praxisinhaber zu den Versicherungsanforderungen im Zusammenhang mit betrieblichen Pflichten wie der Abfallentsorgung.

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