Eine Abmahnung ist das wichtigste arbeitsrechtliche Instrument, um Fehlverhalten von MFA oder Praxispersonal rechtssicher zu dokumentieren und eine verhaltensbedingte Kündigung vorzubereiten. Sie gibt dem Mitarbeiter zugleich eine Chance zur Verhaltensänderung.
Hintergrund
Vorteile: Die Abmahnung schafft Rechtsklarheit und ist Voraussetzung für eine wirksame verhaltensbedingte Kündigung. Sie signalisiert dem gesamten Team, dass Regelverstöße Konsequenzen haben. Bei korrekter Formulierung schützt sie den Praxisinhaber im Kündigungsschutzprozess. Zudem kann sie als Katalysator wirken – viele Mitarbeiter ändern ihr Verhalten nach einer formellen Abmahnung.
Nachteile: Eine Abmahnung kann das Vertrauensverhältnis dauerhaft belasten und die Arbeitsatmosphäre im kleinen Praxisteam verschlechtern. Formfehler machen die Abmahnung unwirksam und können bei einem späteren Prozess gegen den Praxisinhaber verwendet werden. Die Kosten einer anwaltlichen Prüfung (200–400 €) sind ein zusätzlicher Faktor.
Wann gilt das nicht?
Bei Bagatellverstößen (z. B. einmalige leichte Verspätung) ist eine mündliche Ermahnung ausreichend und vermeidet unnötige Eskalation. Bei außerordentlichen Kündigungsgründen ist eine Abmahnung entbehrlich.
Ärzteversichert empfiehlt eine Praxis-Rechtsschutzversicherung, die auch die Kosten arbeitsrechtlicher Auseinandersetzungen trägt.
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →