Ab 2026 müssen Abrechnungsdienstleister für Ärzte erweiterte Datenschutz-Zertifizierungen nachweisen und die Anforderungen der aktualisierten KBV-IT-Sicherheitsrichtlinie erfüllen. Für Praxisinhaber bedeutet das eine Überprüfung bestehender Verträge und ggf. die Auswahl eines neuen Dienstleisters.
Hintergrund
Abrechnungsdienstleister übernehmen für viele Arztpraxen die Privatabrechnung nach GOÄ und entlasten so das Praxisteam. Die neuen Anforderungen umfassen insbesondere die Verschlüsselung aller Patientendaten bei der Übertragung, regelmäßige Datenschutz-Audits und die Einhaltung der DSGVO-Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV). Praxen, die weiterhin mit nicht-zertifizierten Dienstleistern arbeiten, riskieren Datenschutzbußgelder. Die Kosten für Abrechnungsdienstleister liegen typischerweise bei 3–5 % des abgerechneten Honorars.
Wann gilt das nicht?
Praxen, die ihre Abrechnung vollständig intern durchführen, sind von den neuen Dienstleister-Anforderungen nicht betroffen. Die allgemeinen IT-Sicherheitsvorgaben der KBV gelten jedoch für alle Praxen gleichermaßen.
Ärzteversichert berät Praxisinhaber zur Absicherung von Datenschutzrisiken und empfiehlt geprüfte Partner für die Praxisabrechnung.
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