Ein externer Abrechnungsdienstleister steigert das Honoraraufkommen durch professionelle GOÄ-Optimierung typischerweise um 10–15 % und entlastet das Praxisteam erheblich, kostet jedoch 3–5 % des abgerechneten Umsatzes und erfordert die Weitergabe sensibler Patientendaten.
Hintergrund
Vorteile: Professionelle Rechnungsstellung mit optimierten GOÄ-Ziffern und Steigerungsfaktoren. Übernahme des Mahnwesens und der Patientenkommunikation bei Rechnungsfragen. Zeitersparnis von 5–10 Stunden pro Woche im Praxisteam. Höhere Liquidität durch schnellere Rechnungsstellung und konsequentes Forderungsmanagement.
Nachteile: Laufende Kosten von 3–5 % des abgerechneten Honorars. Abhängigkeit vom Dienstleister bei der Datenrückgabe im Falle einer Kündigung. Datenschutzrisiko durch externe Verarbeitung von Patientendaten. Verlust der direkten Kontrolle über den Abrechnungsprozess.
Wann gilt das nicht?
Praxen mit überwiegend GKV-Patienten und geringem Privatanteil profitieren kaum, da die KV-Abrechnung in der Regel intern über die Praxissoftware erfolgt.
Ärzteversichert berät Praxisinhaber zur passenden Absicherung bei Outsourcing-Risiken, insbesondere im Bereich Datenschutz und Cyber-Haftpflicht.
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