Erfahrene Praxisinhaber setzen gezielt auf die Kombination aus Investitionsabzugsbetrag (IAB) und degressiver AfA, um die Steuerlast in gewinnstarken Jahren zu senken und die Liquidität für weitere Investitionen zu sichern. Ein häufiger Tipp: Investitionen im vierten Quartal tätigen, um die volle Jahres-AfA mitzunehmen.

Hintergrund

Bewährte Strategien aus der Praxis: Geringwertige Wirtschaftsgüter (bis 800 € netto) wie Monitore, Instrumente oder Software sofort abschreiben statt zu aktivieren. Den IAB für geplante Großanschaffungen (z. B. Röntgengerät, Ultraschall) bereits im Vorjahr nutzen – das bringt eine sofortige Gewinnminderung von bis zu 50 % des Investitionsbetrags. Bei Praxisübernahmen den Firmenwert (Goodwill) über 15 Jahre abschreiben und zusätzlich die übernommenen Geräte nach Restnutzungsdauer ansetzen.

Wann gilt das nicht?

Bei Praxen im Verlustzeitraum (z. B. Gründungsphase) bringen Abschreibungen keinen unmittelbaren Steuervorteil. Hier ist es sinnvoller, die Investitionen auf profitablere Jahre zu verschieben oder den Verlustvortrag zu nutzen.

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