Ab 2026 erhalten PJ-Studierende an vielen Kliniken eine erhöhte Aufwandsentschädigung, und die Haftpflichtabsicherung wird durch klarere Regelungen zwischen Klinikträger und Universität verbessert. Dennoch bleibt eine private Berufshaftpflichtversicherung für PJ-Studierende dringend empfohlen.

Hintergrund

Im Praktischen Jahr (PJ) sind Medizinstudierende über die Klinik-Haftpflicht grundsätzlich mitversichert – allerdings nur für Tätigkeiten, die im Rahmen der Ausbildung und unter Aufsicht stattfinden. Bei eigenständigem Handeln ohne Anweisung kann eine Haftungslücke entstehen. Die gesetzliche Unfallversicherung greift im PJ über die Universität. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung sollte spätestens im PJ abgeschlossen werden, da der Gesundheitszustand noch günstige Konditionen ermöglicht.

Wann gilt das nicht?

PJ-Studierende, die ihr Wahltertial im Ausland absolvieren, sind dort in der Regel nicht über die Klinik-Haftpflicht versichert. Eine Auslandskrankenversicherung und eine separate Berufshaftpflicht sind dann zwingend erforderlich.

Ärzteversichert bietet Medizinstudierenden im PJ spezielle Versicherungspakete mit BU, Haftpflicht und Auslandsschutz zu vergünstigten Konditionen.

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