Aktuelle BGH-Urteile aus 2025/2026 stärken den Schutz von Versicherten gegen die abstrakte Verweisung in Berufsunfähigkeitsverträgen und definieren enger, wann ein Versicherer auf einen anderen Beruf verweisen darf. Ärzte mit älteren BU-Verträgen sollten prüfen, ob eine abstrakte Verweisungsklausel enthalten ist.
Hintergrund
Die abstrakte Verweisung erlaubt es dem Versicherer, den Leistungsantrag abzulehnen, wenn der Versicherte theoretisch einen anderen Beruf ausüben könnte, unabhängig davon, ob er diesen tatsächlich ausübt. Für Ärzte ist das besonders problematisch: Ein Chirurg mit Handverletzung könnte auf eine beratende Tätigkeit verwiesen werden. Hochwertige BU-Tarife verzichten auf die abstrakte Verweisung und prüfen nur die konkrete Tätigkeit des Versicherten. Der Verzicht auf abstrakte Verweisung gehört zu den wichtigsten Qualitätsmerkmalen einer Arzt-BU.
Wann gilt das nicht?
Moderne BU-Tarife für Ärzte enthalten standardmäßig einen Verzicht auf abstrakte Verweisung. Wer nach 2010 einen hochwertigen Tarif abgeschlossen hat, ist in der Regel bereits geschützt.
Ärzteversichert prüft bestehende BU-Verträge auf kritische Klauseln wie die abstrakte Verweisung und empfiehlt bei Bedarf einen Tarifwechsel.
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