Aktuelle BGH-Urteile aus 2025/2026 stärken den Schutz von Versicherten gegen die abstrakte Verweisung in Berufsunfähigkeitsverträgen und definieren enger, wann ein Versicherer auf einen anderen Beruf verweisen darf. Ärzte mit älteren BU-Verträgen sollten prüfen, ob eine abstrakte Verweisungsklausel enthalten ist.
Hintergrund
Die abstrakte Verweisung erlaubt es dem Versicherer, den Leistungsantrag abzulehnen, wenn der Versicherte theoretisch einen anderen Beruf ausüben könnte – unabhängig davon, ob er diesen tatsächlich ausübt. Für Ärzte ist das besonders problematisch: Ein Chirurg mit Handverletzung könnte auf eine beratende Tätigkeit verwiesen werden. Hochwertige BU-Tarife verzichten auf die abstrakte Verweisung und prüfen nur die konkrete Tätigkeit des Versicherten. Der Verzicht auf abstrakte Verweisung gehört zu den wichtigsten Qualitätsmerkmalen einer Arzt-BU.
Wann gilt das nicht?
Moderne BU-Tarife für Ärzte enthalten standardmäßig einen Verzicht auf abstrakte Verweisung. Wer nach 2010 einen hochwertigen Tarif abgeschlossen hat, ist in der Regel bereits geschützt.
Ärzteversichert prüft bestehende BU-Verträge auf kritische Klauseln wie die abstrakte Verweisung und empfiehlt bei Bedarf einen Tarifwechsel.
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