Ein BU-Vertrag ohne abstrakte Verweisung bietet Ärzten den umfassendsten Schutz im Leistungsfall, da nur die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit geprüft wird – nicht eine theoretisch mögliche Alternative. Tarife ohne Verweisung kosten allerdings 10–20 % mehr als vergleichbare Verträge mit Verweisungsklausel.
Hintergrund
Vorteile eines Verzichts auf abstrakte Verweisung: Die Leistungsprüfung beschränkt sich auf die konkret ausgeübte ärztliche Tätigkeit. Ein Chirurg muss nicht als Gutachter oder Dozent arbeiten können, um BU-Rente zu erhalten. Die Leistungsquote bei Verträgen ohne Verweisung liegt deutlich höher. Für spezialisierte Ärzte (Chirurgie, Radiologie, Anästhesie) ist dieser Schutz essenziell.
Nachteile: Höhere Prämie gegenüber Basistarifen. Bei sehr breit gefassten Berufsbildern (z. B. Allgemeinmedizin) fällt der Unterschied geringer aus. Ältere Verträge ohne Verweisungsverzicht können nicht immer nachgebessert werden.
Wann gilt das nicht?
Ärzte in rein administrativen Tätigkeiten (z. B. MDK-Gutachter) haben ein geringeres Verweisungsrisiko, da ihre Tätigkeit bereits breit gefasst ist.
Ärzteversichert empfiehlt allen Ärzten den Verweisungsverzicht und vermittelt Tarife mit diesem Merkmal ohne Aufpreis.
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