Mehrere Landesärztekammern passen 2026 ihre Beitragsordnungen an, was für niedergelassene Ärzte Beitragssteigerungen von 3–8 % bedeuten kann. Gleichzeitig werden digitale Fortbildungsangebote und die elektronische Mitgliederverwaltung ausgebaut, was den Verwaltungsaufwand für Ärzte reduziert.
Hintergrund
Die Ärztekammer-Mitgliedschaft ist für alle approbierten und in Deutschland tätigen Ärzte Pflicht. Die Beiträge berechnen sich einkommensabhängig und liegen typischerweise bei 0,3–1,0 % der Einkünfte aus ärztlicher Tätigkeit. Die Kammer übernimmt die Berufsaufsicht, organisiert Fortbildungen, stellt Facharzturkunden aus und vertritt die Interessen der Ärzteschaft politisch. 2026 wird zudem die elektronische Fortbildungsdokumentation in weiteren Kammerbezirken verpflichtend.
Wann gilt das nicht?
Ärzte ohne ärztliche Tätigkeit (z. B. in der Industrie ohne Patientenkontakt) können bei einigen Kammern eine Beitragsermäßigung beantragen. Die Pflichtmitgliedschaft selbst entfällt nur bei Abgabe der Approbation.
Ärzteversichert informiert Ärzte über die steuerliche Absetzbarkeit der Kammerbeiträge und berät zur optimalen Gestaltung der Pflichtmitgliedschaften.
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