Erfahrene Ärzte raten bei der Vermittlung über Agenturen dazu, den Vertrag auf drei Punkte zu prüfen: Transparenz der Vermittlungsprovision, Deckung durch die Berufshaftpflichtversicherung am Einsatzort und eine schriftliche Bestätigung der sozialversicherungsrechtlichen Einordnung. Ohne diese Absicherung drohen Nachforderungen der Rentenversicherung.

Hintergrund

Die Vermittlung über spezialisierte Agenturen bietet Flexibilität und oft überdurchschnittliche Vergütung. Probleme treten auf, wenn die Haftpflichtfrage unklar ist: Bei Arbeitnehmerüberlassung haftet der Einsatzbetrieb, bei Honorartätigkeit der Arzt selbst. Eine eigene Berufshaftpflicht mit Deckungssumme ab 5 Mio. € ist daher Pflicht. Tipp: Referenzen des Vermittlers einholen und auf Mitgliedschaft im Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) achten.

Wann gilt das nicht?

Bei Direktbewerbungen ohne Vermittler entfallen die Provisionsthemen. Die Haftpflicht- und Sozialversicherungsfragen bleiben aber auch bei selbstorganisierten Vertretungseinsätzen relevant.

Ärzteversichert stellt sicher, dass Ärzte bei Vermittlungseinsätzen lückenlos haftpflichtversichert sind.

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