Ab 2026 empfehlen die Ärztekammern verstärkt digitale Aufklärungssysteme, die das Patientengespräch strukturiert dokumentieren und zeitgestempelt archivieren. Damit wird die Nachweisführung bei Haftungsstreitigkeiten deutlich erleichtert.

Hintergrund

Die ärztliche Aufklärungspflicht nach §§630c–630e BGB bleibt inhaltlich unverändert, doch die Anforderungen an die Dokumentation steigen stetig. Digitale Aufklärungssysteme bieten den Vorteil, dass Gesprächsinhalte, Patientenfragen und die Einwilligung revisionssicher gespeichert werden. Gerichte akzeptieren digitale Nachweise zunehmend als gleichwertig zu handschriftlichen Bögen. Die Kosten für digitale Aufklärungssoftware liegen bei 50–150 € monatlich – eine Investition, die sich bei einem einzigen vermiedenen Haftungsfall vielfach amortisiert.

Wann gilt das nicht?

Kleine Praxen mit wenigen invasiven Eingriffen können weiterhin auf standardisierte Papierbögen setzen. Die Dokumentation des individuellen Gesprächs bleibt jedoch auch hier Pflicht.

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