Erfahrene Ärzte dokumentieren jedes Aufklärungsgespräch mit Datum, Uhrzeit und den besprochenen Risiken in der Patientenakte und ergänzen den standardisierten Aufklärungsbogen durch handschriftliche Notizen zum individuellen Gesprächsinhalt. Diese Kombination hat sich als gerichtsfester Standard bewährt.

Hintergrund

Bewährte Praxistipps: Den Patienten nicht am OP-Tag aufklären, sondern mindestens 24 Stunden vorher. Alle besprochenen Alternativen und patientenspezifischen Risiken handschriftlich auf dem Bogen vermerken. Bei Sprachbarrieren einen professionellen Dolmetscher hinzuziehen und dessen Anwesenheit dokumentieren. Bei Kindern beide Sorgeberechtigte aufklären. Den Aufklärungsbogen in der ePA und nicht nur als Papierkopie aufbewahren. Regelmäßige Teamschulungen zum Aufklärungsprozess durchführen.

Wann gilt das nicht?

Bei Routinemaßnahmen ohne Eingriffscharakter (z. B. Blutdruckmessung) entfällt die erweiterte Aufklärungspflicht. Die therapeutische Aufklärung (Therapietreue, Medikamenteneinnahme) bleibt davon unberührt.

Ärzteversichert unterstützt Ärzte bei der Absicherung durch eine passende Berufshaftpflichtversicherung mit Aufklärungsfehler-Deckung.

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