Ab 2026 passen mehrere ärztliche Versorgungswerke ihre Beitragssätze und Rentenberechnungsformeln an die veränderte Kapitalmarktsituation an. Der Höchstbeitrag orientiert sich weiterhin an der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung und liegt 2026 bei ca. 1.400 € monatlich.
Hintergrund
Die 18 ärztlichen Versorgungswerke in Deutschland sind berufsständische Pflichtversorgungen, die als Ersatz für die gesetzliche Rentenversicherung dienen. Die Beiträge sind einkommensabhängig und als Sonderausgaben voll steuerlich absetzbar. 2026 senken einige Versorgungswerke den Rechnungszins auf 2,5–3,0 %, was langfristig zu niedrigeren Rentenversprechen führt. Gleichzeitig wird die digitale Rentenauskunft ausgebaut, sodass Mitglieder ihren aktuellen Rentenanspruch jederzeit online abrufen können.
Wann gilt das nicht?
Ärzte, die nicht kammerärztlich tätig sind (z. B. reine Forschungstätigkeit), können sich unter Umständen nicht von der GRV befreien lassen und zahlen dann in beide Systeme ein. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Ärzteversichert hilft Ärzten bei der Einschätzung ihrer Versorgungswerkrente und identifiziert ergänzende Vorsorgebausteine.
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