Erfahrene Ärzte empfehlen, den jährlichen Rentenbescheid des Versorgungswerks aktiv zu prüfen und freiwillige Höherzahlungen als steuerliches Gestaltungsinstrument zu nutzen, insbesondere in gewinnstarken Jahren. Die meisten Versorgungswerke erlauben Zuzahlungen bis zum Höchstbeitrag.
Hintergrund
Häufig unterschätzen Ärzte die Rentenlücke zwischen Versorgungswerkrente und gewohntem Lebensstandard. Ein Facharzt mit 35 Beitragsjahren erhält typischerweise 3.000–4.000 € Bruttorente – bei einem letzten Nettogehalt von 8.000 € ergibt sich eine Lücke von 2.000–3.000 €. Freiwillige Höherzahlungen sind steuerlich als Sonderausgaben absetzbar und erhöhen die Rentenansprüche überproportional. Tipp: Die Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung frühzeitig beantragen, um Doppelbeiträge zu vermeiden.
Wann gilt das nicht?
Ärzte mit niedrigem Einkommen (z. B. Teilzeit oder Elternzeit) zahlen proportional weniger ein und erwerben geringere Ansprüche. Hier sind ergänzende Vorsorgebausteine besonders wichtig.
Ärzteversichert erstellt individuelle Rentenlückenanalysen und zeigt, wie die Versorgungswerkrente optimal ergänzt werden kann.
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