Das ärztliche Versorgungswerk bietet im Vergleich zur gesetzlichen Rentenversicherung historisch höhere Renditen, eine lebenslange Rente und die Möglichkeit der GRV-Befreiung mit voller steuerlicher Absetzbarkeit der Beiträge. Die Bindung an den ärztlichen Beruf und die fehlende Portabilität bei Berufswechsel sind die wesentlichen Nachteile.

Hintergrund

Vorteile: Höhere Rentenleistung als die GRV bei gleicher Beitragshöhe. Beiträge zu 100 % als Sonderausgaben steuerlich absetzbar. Integrierte Hinterbliebenenversorgung und Berufsunfähigkeitsrente. Professionelles Kapitalanlagemanagement mit breiter Diversifikation. Unabhängigkeit vom demografischen Wandel der GRV.

Nachteile: Keine Portabilität bei Wechsel in einen nicht-ärztlichen Beruf. Regionale Unterschiede in Beitragshöhe und Rentenleistung zwischen den 18 Versorgungswerken. Sinkende Rechnungszinsen reduzieren künftige Rentenversprechen. Pflichtmitgliedschaft ohne Wahlmöglichkeit des Anbieters.

Wann gilt das nicht?

Bei dauerhaftem Ausscheiden aus dem Arztberuf können die Ansprüche verfallen oder stark reduziert werden. Eine Nachversicherung in der GRV ist dann zu prüfen.

Ärzteversichert berät Ärzte zur optimalen Ergänzung der Versorgungswerkrente durch private Vorsorgebausteine.

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