Die Abgeltungsteuer auf Aktiengewinne bleibt 2026 bei 26,375 % (inkl. Solidaritätszuschlag), und die getrennte Verlustverrechnung für Aktienverluste besteht weiterhin. Für Ärzte mit Einzelaktien ändert sich steuerlich wenig, die Sparerpauschbeträge (1.000 € / 2.000 € bei Zusammenveranlagung) bleiben unverändert.
Hintergrund
Einzelaktien bieten Ärzten mit Kapitalmarktwissen die Chance auf überdurchschnittliche Renditen, erfordern aber aktives Management und ein diversifiziertes Portfolio. Typische Risiken für Ärzte: Klumpenrisiko durch Übergewichtung von Healthcare-Aktien (Branchenbias) und mangelnde Diversifikation bei zu wenigen Titeln. Empfehlung: Einzelaktien nur als Beimischung neben einem breit gestreuten ETF-Kernportfolio einsetzen und maximal 10–20 % des Gesamtportfolios investieren.
Wann gilt das nicht?
Ärzte ohne Kapitalmarktexpertise und ohne Zeit für regelmäßige Portfolioüberwachung sind mit passiven ETFs besser bedient. Die Transaktionskosten bei häufigem Handel können die Rendite erheblich schmälern.
Ärzteversichert berät Ärzte zur steueroptimalen Geldanlage und der Integration von Kapitalanlagen in die Gesamtvorsorgestrategie.
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