Die Rahmenbedingungen für die Altersteilzeit bleiben 2026 weitgehend unverändert, doch immer mehr Kliniken und MVZ setzen Altersteilzeitmodelle gezielt als Instrument zur Fachkräftebindung älterer Ärzte ein. Der Arbeitgeber stockt dabei das Gehalt und die Rentenversicherungsbeiträge auf.

Hintergrund

Altersteilzeit nach dem Altersteilzeitgesetz ermöglicht angestellten Ärzten ab 55 Jahren, ihre Arbeitszeit auf 50 % zu reduzieren, während der Arbeitgeber das Gehalt auf mindestens 70 % aufstockt und zusätzliche Rentenversicherungsbeiträge zahlt. Das Blockmodell (Arbeitsphase + Freistellungsphase) ist für Klinikärzte besonders attraktiv, da es einen gleitenden Übergang in den Ruhestand ermöglicht. Die Kosten trägt der Arbeitgeber – eine Insolvenzabsicherung der Wertguthaben ist Pflicht.

Wann gilt das nicht?

Niedergelassene Ärzte haben keinen Anspruch auf Altersteilzeit, da sie nicht im Angestelltenverhältnis stehen. Für sie kommt ein schrittweiser Rückzug durch Jobsharing oder Praxisabgabe in Betracht.

Ärzteversichert berät Ärzte in der Altersteilzeit zur optimalen Anpassung ihrer Versicherungen und Vorsorgestrategie.

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