Ärzte in Altersteilzeit empfehlen das Blockmodell für den sauberen Übergang und raten, während der Freistellungsphase freiwillige Beiträge zum Versorgungswerk zu leisten, um keine Renteneinbußen zu erleiden. Die frühzeitige Planung – mindestens 2 Jahre vor Beginn – ist entscheidend.

Hintergrund

Erfahrungsberichte zeigen: Das Gleichverteilungsmodell (durchgehend halbe Arbeitszeit) ist für Klinikärzte oft schwer umsetzbar, da Dienstpläne und OP-Programme auf Vollzeitkräfte ausgelegt sind. Das Blockmodell (z. B. 3 Jahre Vollzeit, 3 Jahre Freistellung) ist organisatorisch einfacher. Wichtig: Die Aufstockung des Arbeitgebers auf 70 % des Bruttogehalts ist steuerpflichtiger Arbeitslohn. Die Versorgungswerk-Aufstockung beträgt oft nur 80 % des Pflichtbeitrags – die Differenz sollte freiwillig ausgeglichen werden.

Wann gilt das nicht?

Ärzte, die über das 67. Lebensjahr hinaus arbeiten möchten, profitieren von Altersteilzeit nicht. Auch bei finanzieller Abhängigkeit vom vollen Gehalt kann die 30 %-Reduktion problematisch sein.

Ärzteversichert begleitet Ärzte beim Übergang in die Altersteilzeit mit einer Anpassung der Versicherungs- und Finanzstrategie.

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