Altersteilzeit ermöglicht angestellten Ärzten ab 55 einen gleitenden Übergang in den Ruhestand bei mindestens 70 % des bisherigen Bruttogehalts, reduziert aber die Versorgungswerkansprüche und bindet an eine langfristige Vereinbarung mit dem Arbeitgeber.
Hintergrund
Vorteile: Gehaltsaufstockung durch den Arbeitgeber auf mindestens 70 %. Zusätzliche Rentenversicherungsbeiträge des Arbeitgebers. Schrittweiser Übergang statt abruptem Berufsende. Im Blockmodell: volle Arbeitszeit in der ersten Hälfte, komplette Freistellung in der zweiten. Psychologisch erleichterter Übergang in den Ruhestand.
Nachteile: Geringere Versorgungswerkansprüche durch reduzierte Beiträge. Langfristige vertragliche Bindung (typisch 4–6 Jahre). Einkommenseinbuße von 30 % gegenüber Vollzeit. Insolvenzrisiko des Arbeitgebers bei Blockmodell-Wertguthaben. Eingeschränkte Möglichkeit für Nebentätigkeiten.
Wann gilt das nicht?
Selbstständige und niedergelassene Ärzte können keine Altersteilzeit nutzen. Für sie bieten sich Praxisteilverkauf, Jobsharing oder schrittweise Abgabe als alternative Übergangslösungen an.
Ärzteversichert plant die finanzielle Übergangsphase und passt Versicherungsschutz und Vorsorge an die Altersteilzeit an.
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