Ab 2026 profitieren Ärzte von der vollen steuerlichen Absetzbarkeit der Rürup-Beiträge (100 %), erhöhten bAV-Freibeträgen und angepassten Versorgungswerk-Beitragssätzen. Diese Änderungen machen eine Überprüfung der persönlichen Vorsorgestrategie besonders lohnenswert.

Hintergrund

Die wichtigsten Änderungen im Überblick: Die Beiträge zur Basisversorgung (Versorgungswerk, Rürup) sind vollständig als Sonderausgaben absetzbar – bei einem Grenzsteuersatz von 42 % spart ein Facharzt so über 10.000 € Steuern pro Jahr. Der steuerfreie bAV-Beitrag steigt auf 302 € monatlich. Gleichzeitig senken einige Versorgungswerke ihren Rechnungszins, was künftige Rentenversprechen reduziert. Ärzte sollten die Rentenlücke neu berechnen und ggf. die private Zusatzvorsorge (Schicht 3) aufstocken.

Wann gilt das nicht?

Ärzte in Elternzeit oder Sabbatical mit niedrigem oder keinem Einkommen profitieren von den steuerlichen Änderungen nicht unmittelbar. Eine Nachholstrategie nach Wiederaufnahme der Tätigkeit ist dann empfehlenswert.

Ärzteversichert erstellt individuelle Vorsorgechecks und zeigt die Auswirkungen der 2026er-Änderungen auf die persönliche Rentensituation.

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