Ab 2026 erweitern zahlreiche PKV-Versicherer ihre ambulanten Leistungen um Telemedizin-Erstattung, digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) und zusätzliche Vorsorgeleistungen, die über den GKV-Katalog hinausgehen. Ärzte als PKV-Versicherte profitieren von einem breiteren ambulanten Leistungsspektrum.

Hintergrund

Ambulante PKV-Leistungen umfassen typischerweise freie Arztwahl, Chefarztbehandlung im ambulanten Bereich, Erstattung von Heilpraktikerleistungen und erweiterte Vorsorgeuntersuchungen. Neu 2026: Viele Tarife erstatten nun auch Online-Sprechstunden vollständig, übernehmen Kosten für verschreibungspflichtige DiGA und bieten erweiterte Krebsvorsorge-Programme. Die GOÄ-Erstattung erfolgt je nach Tarif bis zum 2,3-fachen oder 3,5-fachen Satz – ein entscheidender Unterschied bei der Leistungsqualität.

Wann gilt das nicht?

Ältere PKV-Tarife (geschlossene Tarife) werden nicht automatisch aktualisiert – hier können die neuen Leistungen nur durch einen Tarifwechsel nach §204 VVG erschlossen werden. Basis- und Standardtarife orientieren sich am GKV-Leistungsniveau.

Ärzteversichert prüft bestehende PKV-Tarife auf Leistungslücken und empfiehlt bei Bedarf einen Tarifwechsel ohne Verlust der Altersrückstellungen.

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