Ab 2026 empfehlen Fachverbände eine Mindestdeckungssumme von 10 Mio. € für die Anästhesie-Berufshaftpflicht, da Schadenersatzforderungen bei Narkosezwischenfällen weiter steigen und Schmerzensgeldurteile neue Rekordhöhen erreichen. Viele Versicherer passen ihre Spezialtarife entsprechend an.
Hintergrund
Anästhesisten tragen eines der höchsten Haftungsrisiken unter den Fachärzten: Narkosezwischenfälle können zu schweren Hirnschäden oder Tod führen, die Schadensersatzforderungen erreichen häufig 1–5 Mio. €. Die Berufshaftpflicht muss daher spezifische Risiken abdecken: Narkoseführung, Schmerztherapie, Notfallmedizin und invasive Maßnahmen (ZVK, Intubation). 2026 differenzieren Versicherer stärker zwischen ambulanter und stationärer Anästhesie – wer beides durchführt, benötigt eine Kombinationsdeckung.
Wann gilt das nicht?
Angestellte Anästhesisten in Kliniken sind in der Regel über die Klinik-Haftpflicht versichert. Eine private Nachhaftungsversicherung ist dennoch empfehlenswert, insbesondere für Honorararzteinsätze oder Nebentätigkeiten.
Ärzteversichert vermittelt spezialisierte Haftpflichtversicherungen für Anästhesisten mit optimaler Deckung und marktgerechten Prämien.
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