Erfahrene Anästhesisten empfehlen eine Mindestdeckungssumme von 10 Mio. € pro Schadensfall und raten dringend, bei jedem Arbeitgeberwechsel die Nachhaftung des alten Vertrags zu prüfen. Haftungsansprüche bei Narkoseschäden werden oft erst Jahre nach dem Eingriff geltend gemacht.

Hintergrund

Praxistipps: Die Berufshaftpflicht auf spezifische Anästhesie-Risiken prüfen – Schmerztherapie, ambulante Narkosen und Notfallmedizin müssen explizit eingeschlossen sein. Bei Honorararzteinsätzen eine separate Police abschließen, da die Klinik-Haftpflicht nur angestellte Ärzte abdeckt. Die Nachhaftungsversicherung (Tail-Coverage) sichert Ansprüche ab, die nach Ende des Arbeitsverhältnisses erhoben werden – mindestens 5 Jahre Nachhaftung sind empfehlenswert.

Wann gilt das nicht?

Anästhesisten in rein beratender Tätigkeit (z. B. Schmerzgutachten) haben ein deutlich geringeres Haftungsrisiko. Die Deckungssumme kann hier niedriger angesetzt werden.

Ärzteversichert berät Anästhesisten individuell zur optimalen Haftpflichtabsicherung und vergleicht Spezialtarife am Markt.

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →