Angestellte MVZ-Ärzte empfehlen, den Arbeitsvertrag vor Unterschrift auf drei Kernpunkte zu prüfen: Garantie der ärztlichen Behandlungsfreiheit, Fortbildungsbudget und -freistellung sowie klare Regelungen zu Kündigungsfristen und Wettbewerbsverboten. Investoren-geführte MVZ setzen zunehmend auf Umsatzvorgaben.
Hintergrund
Erfahrungsberichte zeigen, dass die Arbeitszufriedenheit im MVZ stark vom Träger abhängt. Ärzte-geführte MVZ bieten meist mehr Behandlungsfreiheit und kollegiale Strukturen, während Investoren-MVZ höhere Patientenzahlen erwarten. Tipp: Vor der Unterschrift die Fluktuation im MVZ erfragen – eine hohe Personalwechselrate ist ein Warnsignal. Das Fortbildungsbudget sollte mindestens 1.500 € jährlich betragen, und die Freistellung für Fortbildungen (5 Tage pro Jahr) vertraglich gesichert sein.
Wann gilt das nicht?
Ärzte, die eine eigene Niederlassung anstreben, sollten die MVZ-Anstellung als Übergangsphase betrachten und auf kurze Kündigungsfristen und ein schwaches Wettbewerbsverbot achten.
Ärzteversichert unterstützt MVZ-Ärzte bei der Vertragsanalyse und der persönlichen Absicherung im Anstellungsverhältnis.
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