Erfahrene Ärzte lassen alle Kooperationsverträge mit Pharmaunternehmen, Laboren und Zuweisern anwaltlich prüfen und nehmen regelmäßig an Compliance-Schulungen teil. Der häufigste Fehler: Verträge aus der Zeit vor 2016 weiterführen, ohne sie an die aktuelle Rechtslage anzupassen.

Hintergrund

Praxistipps: Jede Vergütung für Kooperationen an der marktüblichen Vergütung ausrichten und dokumentieren. Keine Sachleistungen oder Einladungen annehmen, die nicht im direkten Zusammenhang mit der Fortbildung stehen. Anwendungsbeobachtungen nur durchführen, wenn ein echtes wissenschaftliches Interesse und ein transparenter Studienplan vorliegen. Bei Unsicherheit die zuständige Ärztekammer oder einen Fachanwalt für Medizinrecht konsultieren. Die Kosten einer anwaltlichen Vertragsprüfung (300–800 €) stehen in keinem Verhältnis zum Risiko eines Strafverfahrens.

Wann gilt das nicht?

Rein kollegiale Überweisungen ohne finanzielle Gegenleistung und transparente Fortbildungsveranstaltungen mit angemessenem Rahmen sind unbedenklich.

Ärzteversichert empfiehlt eine Strafrechtsschutzversicherung für Ärzte, die auch bei Ermittlungen nach §§299a/b StGB Schutz bietet.

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