Ab 2026 gelten verschärfte Verordnungsrichtlinien für Antibiotika im ambulanten Bereich: Reserveantibiotika erfordern eine erweiterte Begründungsdokumentation, und das Antibiotic-Stewardship-Programm wird auf den niedergelassenen Bereich ausgedehnt. Für Arztpraxen bedeutet das angepasste Verordnungsmuster.

Hintergrund

Antibiotikaresistenzen zählen zu den größten Gesundheitsgefahren weltweit. In Deutschland werden jährlich rund 40 Millionen Antibiotika-Verordnungen ausgestellt, davon etwa 85 % im ambulanten Bereich. Die neuen Richtlinien verlangen eine dokumentierte Indikationsstellung, die Angabe des Erregers (wenn bekannt) und die Begründung bei Abweichung von der Erstlinientherapie. Praxen, die auffällig viele Breitbandantibiotika verordnen, müssen mit Wirtschaftlichkeitsprüfungen rechnen.

Wann gilt das nicht?

In Notfallsituationen mit Verdacht auf Sepsis oder schwere Infektionen kann eine kalkulierte Breitband-Antibiose ohne vorherige Erregerbestimmung erfolgen. Die nachträgliche Deeskalation nach Antibiogramm bleibt dennoch Pflicht.

Ärzteversichert informiert Praxisinhaber über haftungsrelevante Dokumentationspflichten und empfiehlt eine Berufshaftpflicht mit Regressschutz.

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