Erfahrene Ärzte reduzieren unnötige Antibiotikaverordnungen um bis zu 30 %, indem sie CRP-Schnelltests einsetzen und das Konzept der verzögerten Verordnung anwenden: Das Rezept wird ausgestellt, aber erst nach 48 Stunden eingelöst, wenn sich die Symptome nicht bessern. Dieser Ansatz stärkt gleichzeitig die Patientenkommunikation.
Hintergrund
Praxistipps: Standardisierte Aufklärungsblätter zu viralem Infekt und Antibiotika-Nutzen an Patienten aushändigen. Praxisinternes Antibiotic-Stewardship mit regelmäßiger Auswertung der Verordnungsdaten etablieren. Bei Harnwegsinfekten gezielt Urinkultur anlegen statt empirisch zu behandeln. Streptokokken-Schnelltests bei Tonsillitis nutzen, um unnötige Penicillin-Verordnungen zu vermeiden.
Wann gilt das nicht?
Bei immunsupprimierten Patienten, Senioren mit Komorbiditäten oder klinischen Zeichen einer bakteriellen Infektion ist eine sofortige Antibiotikagabe ohne Verzögerung indiziert.
Ärzteversichert weist auf die Bedeutung einer Berufshaftpflicht hin, die auch Regressansprüche durch Wirtschaftlichkeitsprüfungen abdeckt.
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