Die Approbationsordnung wird 2026 im Rahmen der Medizinstudiumsreform angepasst: Neue kompetenzbasierte Prüfungsformate, digitale Antragsverfahren und beschleunigte Anerkennungsprozesse für ausländische Ärzte treten in Kraft. Für Berufseinsteiger verkürzt sich die Wartezeit bis zur Approbation.

Hintergrund

Die Approbation ist die staatliche Genehmigung zur Ausübung des Arztberufs in Deutschland. Die Reform 2026 vereinheitlicht die Antragsverfahren zwischen den Bundesländern und führt ein digitales Portal ein. Für ausländische Ärzte wird die Gleichwertigkeitsprüfung standardisiert, und die Fachsprachprüfung C1-Medizin wird bundesweit harmonisiert. Die Bearbeitungszeit soll von durchschnittlich 6 auf 3 Monate sinken. Für deutsche Absolventen bleibt die Approbation Voraussetzung für die Facharztweiterbildung und die KV-Zulassung.

Wann gilt das nicht?

Ärzte mit Berufserlaubnis nach §10 BÄO (eingeschränkte Erlaubnis für ausländische Ärzte) profitieren von der Beschleunigung, müssen aber weiterhin die Gleichwertigkeitsprüfung bestehen.

Ärzteversichert berät Berufseinsteiger zur Absicherung ab dem ersten Tag der Approbation – von BU bis Berufshaftpflicht.

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