Ab 2026 erweitern viele Versicherer die Arbeitgeberhaftpflicht für Arztpraxen um eine verbesserte Mitversicherung von MFA, Auszubildenden und Praktikanten sowie eine erhöhte Deckung für Arbeitsrechtsverletzungen. Praxisinhaber sollten bestehende Policen auf diese Erweiterungen prüfen.
Hintergrund
Die Arbeitgeberhaftpflicht deckt Schäden ab, die Praxismitarbeitern im Rahmen ihrer Tätigkeit entstehen – etwa Arbeitsunfälle, die nicht vollständig von der gesetzlichen Unfallversicherung abgedeckt werden. Für Arztpraxen ist das besonders relevant, da MFA mit Gefahrstoffen, Nadeln und Infektionsrisiken arbeiten. Die Versicherung übernimmt auch Schadensersatzforderungen von Mitarbeitern wegen Arbeitgeberpflichtverletzungen (z. B. mangelnder Arbeitsschutz). Die Jahresprämie liegt bei 200–600 € je nach Praxisgröße.
Wann gilt das nicht?
Einzelpraxen ohne angestelltes Personal benötigen keine Arbeitgeberhaftpflicht. Praxen, die ausschließlich freie Mitarbeiter beschäftigen, sollten stattdessen die Haftungsvereinbarung im Dienstvertrag prüfen.
Ärzteversichert integriert die Arbeitgeberhaftpflicht in das Gesamtversicherungskonzept für Arztpraxen und vergleicht Anbieter.
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