Erfahrene Praxisinhaber empfehlen, die Arbeitgeberhaftpflicht nicht isoliert, sondern als Baustein einer Praxis-Gesamtversicherung abzuschließen und jährlich die Deckungssumme an die aktuelle Mitarbeiterzahl und Praxissituation anzupassen.

Hintergrund

Häufige Schadensfälle in der Praxis: Nadelstichverletzungen bei MFA, Stürze in feuchten Behandlungsräumen und Hauterkrankungen durch Desinfektionsmittel. Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt zwar Behandlungskosten, aber Schadensersatz wegen Arbeitgeberpflichtverletzung muss die Praxis selbst tragen. Tipp: Die Arbeitgeberhaftpflicht mit der Betriebshaftpflicht und Praxisausfallversicherung in einer Gesamtpolice bündeln – das senkt die Prämie um 10–20 %. Bei Personalzuwachs den Versicherer sofort informieren, da Unterversicherung zum Leistungsausschluss führen kann.

Wann gilt das nicht?

Reine Beratungspraxen ohne Behandlungstätigkeiten haben ein deutlich geringeres Risikoprofil. Die Arbeitgeberhaftpflicht ist dennoch empfehlenswert, sobald auch nur ein Mitarbeiter beschäftigt wird.

Ärzteversichert schnürt individuelle Praxis-Versicherungspakete und integriert die Arbeitgeberhaftpflicht in das Gesamtkonzept.

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →