Die Arbeitgeberhaftpflicht schützt Praxisinhaber vor potenziell existenzbedrohenden Schadensersatzforderungen des Personals und deckt Lücken der gesetzlichen Unfallversicherung ab. Die jährlichen Kosten von 200–600 € sind gemessen am Risiko niedrig.
Hintergrund
Vorteile: Schutz vor Schadensersatzforderungen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Deckung von Personenschäden, die über die gesetzliche Unfallversicherung hinausgehen. Mitversicherung aller Mitarbeiter einschließlich Azubis und Praktikanten. Betriebsausgabe und damit steuerlich absetzbar.
Nachteile: Jährliche Prämienkosten, die mit steigender Mitarbeiterzahl wachsen. Nicht alle Schadensfälle sind gedeckt (z. B. vorsätzliche Verletzung). Selbstbeteiligung kann die Erstattung bei Bagatellschäden reduzieren. Die Auswahl des richtigen Tarifs erfordert Fachkenntnis.
Wann gilt das nicht?
Praxen ohne Angestellte (reine Einzelpraxis) benötigen keine Arbeitgeberhaftpflicht. Auch rein digital arbeitende Ärzte (Telemedizin) haben ein geringeres Risikoprofil.
Ärzteversichert berät Praxisinhaber zur passenden Arbeitgeberhaftpflicht als Teil des Praxis-Versicherungspakets.
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