Erfahrene Praxisinhaber setzen auf drei Säulen des Arbeitsschutzes: jährliche Unterweisungen für alle MFA, sichere Kanülensysteme zur Vermeidung von Nadelstichverletzungen und eine digital dokumentierte Gefährdungsbeurteilung, die bei Begehungen durch die Berufsgenossenschaft sofort verfügbar ist.

Hintergrund

Praxistipps: Sicherheitskanülen mit Schutzmechanismus für alle Blutentnahmen einführen – die Mehrkosten von 0,05–0,10 € pro Kanüle stehen in keinem Verhältnis zu den Kosten einer Hepatitis-C-Prophylaxe nach Nadelstich. Hautschutzpläne für Desinfektionsmittel-exponierte MFA erstellen. Ergonomische Arbeitsstühle am Empfang und im Labor bereitstellen. Die betriebsärztliche Betreuung über die BGW organisieren – für Kleinpraxen reicht das Unternehmermodell.

Wann gilt das nicht?

Telemedizin-Praxen ohne physischen Patientenkontakt haben reduzierte Arbeitsschutzanforderungen. Die Bildschirmarbeitsplatzverordnung gilt dennoch für alle Praxis-Arbeitsplätze.

Ärzteversichert weist Praxisinhaber auf versicherungsrechtliche Konsequenzen von Arbeitsschutzverstößen hin und empfiehlt passende Absicherungen.

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