Ab 2026 steigen die Tarifgehälter für MFA gemäß dem Gehaltstarifvertrag der Ärztekammern erneut um 3–5 %, und das Nachweisgesetz erfordert erweiterte Pflichtangaben im Arbeitsvertrag, darunter Hinweise auf Fortbildungsansprüche und Ruhezeiten.

Hintergrund

Das Nachweisgesetz (NachwG) verpflichtet Praxisinhaber, wesentliche Vertragsbedingungen schriftlich festzuhalten. 2026 müssen Arbeitsverträge für MFA mindestens enthalten: Arbeitsort, Tätigkeitsbeschreibung, Vergütung und Zuschläge, Arbeitszeit und Überstundenregelung, Urlaubsanspruch, Kündigungsfristen und Hinweis auf anwendbare Tarifverträge. Fehlende Angaben können mit Bußgeldern bis 2.000 € geahndet werden. Das MFA-Einstiegsgehalt liegt 2026 tariflich bei ca. 2.400–2.600 € brutto.

Wann gilt das nicht?

Geringfügig Beschäftigte (Minijobber) und Praktikanten unterliegen vereinfachten Nachweispflichten. Der schriftliche Arbeitsvertrag ist dennoch für beide Seiten dringend empfehlenswert.

Ärzteversichert berät Praxisinhaber zur rechtssicheren Vertragsgestaltung und empfiehlt eine Praxis-Rechtsschutzversicherung für arbeitsrechtliche Fragen.

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