Erfahrene Praxisinhaber nutzen die Musterverträge der zuständigen Ärztekammer als Grundlage und passen sie individuell an. Die wichtigsten Praxis-Tipps: klare Überstundenregelung, schriftliche Fortbildungsvereinbarung und eine Probezeit von 6 Monaten vereinbaren.

Hintergrund

Häufige Fehler bei MFA-Arbeitsverträgen: Fehlende Überstundenregelung (Pauschalklauseln sind oft unwirksam), unklare Tätigkeitsbeschreibung und zu kurze Kündigungsfristen. Bewährte Praxis: Die Vergütung an den MFA-Tarifvertrag koppeln, auch wenn keine Tarifbindung besteht – das erleichtert die Gehaltsverhandlung und schafft Transparenz. Fortbildungskosten vertraglich regeln: Wer zahlt, und gibt es eine Rückzahlungsklausel bei vorzeitigem Ausscheiden? Eine Verschwiegenheitsklausel nach §203 StGB muss im Vertrag enthalten sein.

Wann gilt das nicht?

Bei befristeten Verträgen gelten besondere Regelungen des TzBfG – die Befristung muss sachlich begründet oder auf maximal 2 Jahre ohne Sachgrund begrenzt sein.

Ärzteversichert empfiehlt Praxisinhabern eine Rechtsschutzversicherung, die arbeitsrechtliche Beratung und Prozesskosten bei MFA-Streitigkeiten abdeckt.

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