Ab 2026 werden die Prüfverfahren für Arzneimittelregresse durch verkürzte Bearbeitungsfristen und eine erweiterte Anerkennung von Praxisbesonderheiten reformiert. Ärzte erhalten zudem bessere Möglichkeiten zur frühzeitigen Stellungnahme im Prüfverfahren.

Hintergrund

Arzneimittelregresse drohen Vertragsärzten, deren Verordnungskosten den Fachgruppendurchschnitt erheblich übersteigen. Die Reform 2026 sieht vor, dass Prüfungsstellen innerhalb von 12 Monaten nach dem Prüfquartal entscheiden müssen. Neue Praxisbesonderheiten werden anerkannt, darunter die Versorgung von Pflegeheimbewohnern und die ambulante Palliativversorgung. Die Richtgrößen werden durch Durchschnittswerte mit breiteren Toleranzbändern ersetzt.

Wann gilt das nicht?

Ärzte, die bewusst Hochpreismedikamente ohne leitlinienbasierte Indikation verordnen oder Rabattverträge systematisch umgehen, können weiterhin regresspflichtig werden.

Ärzteversichert empfiehlt eine Rechtsschutzversicherung mit Deckung für Wirtschaftlichkeitsprüfungen und berät zur präventiven Verordnungsdokumentation.

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