Erfahrene Vertragsärzte dokumentieren Praxisbesonderheiten quartalsweise und nutzen die KV-Verordnungsinformationen zur frühzeitigen Erkennung von Regressrisiken. Der wichtigste Tipp: Jede Abweichung vom Fachgruppendurchschnitt mit einer medizinischen Begründung in der Patientenakte hinterlegen.
Hintergrund
Praxistipps: Die vierteljährlichen Verordnungsstatistiken der KV regelmäßig auswerten und Auffälligkeiten sofort analysieren. Hochpreismedikamente (z. B. Biologika, Onkologika) einzeln in der Akte begründen. Bei Praxisbesonderheiten (hoher Anteil Pflegeheimpatienten, Suchtmedizin, Schmerztherapie) eine Übersicht erstellen und dem Prüfungsantrag beifügen. Ein Fachanwalt für Medizinrecht sollte bei Regressforderungen über 5.000 € hinzugezogen werden – die Kosten amortisieren sich schnell.
Wann gilt das nicht?
Praxen, die im Fachgruppendurchschnitt oder darunter verordnen, müssen sich keine Sorgen um Regresse machen. Eine regelmäßige Prüfung der Verordnungsdaten bleibt dennoch sinnvoll.
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