Das Instrument des Arzneimittelregresses sichert die wirtschaftliche Verordnungsweise und damit die Finanzstabilität der GKV, belastet Ärzte aber mit erheblichem bürokratischem Aufwand und finanziellen Risiken von bis zu 100.000 € pro Prüfquartal.

Hintergrund

Vorteile (aus Systemsicht): Wirtschaftlichkeitskontrolle verhindert Überverordnung und sichert Beitragsmittel. Gleichbehandlung aller Vertragsärzte. Anreiz für leitliniengerechte Verordnungspraxis. Transparenz durch Fachgruppenvergleiche.

Nachteile (aus Arztsicht): Finanzielle Belastung bei Regressforderungen. Defensive Verordnungspraxis zulasten der Patienten. Bürokratischer Aufwand für Dokumentation und Stellungnahmen. Lange Prüfverfahren (teilweise 2–3 Jahre). Psychische Belastung und Verunsicherung. Pauschale Fachgruppenvergleiche berücksichtigen individuelle Patientenstrukturen unzureichend.

Wann gilt das nicht?

Im Einzelregress (Einzelfallprüfung) werden konkrete Verordnungen geprüft – hier ist die Nachweislast für den Arzt oft einfacher als bei der statistischen Prüfung.

Ärzteversichert sichert Vertragsärzte mit Rechtsschutzversicherungen ab, die Regressverfahren und Anwaltskosten decken.

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