Staatsanwaltschaften intensivieren 2026 die Ermittlungen gegen Ärzte, insbesondere bei Abrechnungsbetrug (§263 StGB), fahrlässiger Körperverletzung durch Behandlungsfehler (§229 StGB) und Verstößen gegen das Anti-Korruptionsgesetz (§§299a/b StGB). Jeder Arzt kann potenziell betroffen sein.

Hintergrund

Wird ein Arzt als Beschuldigter geführt, hat er das Recht auf Aussageverweigerung, Akteneinsicht durch einen Anwalt und rechtliches Gehör. Die häufigsten Vorwürfe: Abrechnungsbetrug (falsche GOÄ/EBM-Ziffern), fahrlässige Körperverletzung oder Tötung bei Behandlungsfehlern, und Verstöße gegen die Schweigepflicht. Eine strafrechtliche Verurteilung kann zum Approbationswiderruf führen. Bereits das Ermittlungsverfahren ist für Ärzte extrem belastend und kann die Praxistätigkeit gefährden.

Wann gilt das nicht?

Ärzte, die als Zeugen geladen werden, haben eine Aussagepflicht – allerdings mit Schweigepflichtschutz nach §53 StPO. Die Beschuldigtenrechte gelten nur bei formeller Beschuldigung.

Ärzteversichert empfiehlt allen Ärzten eine Strafrechtsschutzversicherung, die ab dem ersten Ermittlungsverfahren Anwalts- und Verfahrenskosten übernimmt.

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