Eine professionelle Social-Media-Präsenz als Arzt stärkt die Patientenbindung, steigert die Praxisbekanntheit und positioniert als Experte, birgt aber berufsrechtliche Risiken durch das Werbeverbot und haftungsrechtliche Gefahren bei fehlerhaften medizinischen Aussagen.

Hintergrund

Vorteile: Reichweite und Sichtbarkeit für die Praxis. Patientengewinnung durch Aufklärungsinhalte. Positionierung als Meinungsführer im Fachgebiet. Zusätzliche Einnahmequellen durch Kooperationen (unter Beachtung des Berufsrechts). Beitrag zur medizinischen Aufklärung der Öffentlichkeit.

Nachteile: Risiko berufsrechtlicher Sanktionen bei Verstößen gegen §27 MBO-Ä. Haftungsrisiko bei fehlerhaften medizinischen Empfehlungen. Zeitaufwand für Content-Produktion (5–15 Stunden pro Woche). Negativkommentare und Shitstorm-Risiko. Schweigepflichtsverletzung bei unzureichender Anonymisierung.

Wann gilt das nicht?

Rein private Social-Media-Nutzung ohne Arztbezug fällt nicht unter das Berufsrecht. Die Grenze ist jedoch schnell überschritten, wenn die ärztliche Qualifikation erkennbar wird.

Ärzteversichert empfiehlt Arzt-Influencern eine Berufsrechtsschutz- und Cyber-Versicherung für umfassenden digitalen Schutz.

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