Ab 2026 erweitern zahlreiche Versicherer ihre Auslandskrankenversicherungen um Telemedizin-Zugang im Ausland, verlängerte Geltungsdauer bis 365 Tage am Stück und verbesserte Rücktransportleistungen. Für Ärzte auf Kongressen, in Forschungsaufenthalten oder im Sabbatical werden die Tarife flexibler.
Hintergrund
Die Auslandskrankenversicherung übernimmt Behandlungskosten im Ausland, die von der PKV oder GKV nicht oder nur teilweise erstattet werden. Besonders relevant für Ärzte: Kongressreisen, Auslands-Hospitationen, Forschungsaufenthalte und Familienurlaube. Gute Tarife decken ambulante und stationäre Behandlung, Medikamente, medizinisch sinnvollen Rücktransport und Überführungskosten ab. Die Jahresprämie liegt bei 10–30 € für Einzelpersonen und 20–60 € für Familien.
Wann gilt das nicht?
Bei dauerhaftem Auslandsaufenthalt (über 12 Monate) reicht eine Standard-Auslandsreisekrankenversicherung nicht aus – hier wird eine internationale Krankenversicherung benötigt. Vorerkrankungen sind in der Regel nicht gedeckt.
Ärzteversichert berät Ärzte zur passenden Auslandskrankenversicherung und integriert sie in das PKV-Gesamtkonzept.
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