Reiseerfahrene Ärzte empfehlen Auslandskrankenversicherungen mit Rücktransport „medizinisch sinnvoll" (nicht nur „medizinisch notwendig") und einer 24-Stunden-Notrufzentrale mit deutschsprachiger ärztlicher Beratung. Die Direktabrechnung mit dem Krankenhaus im Ausland erspart die Vorleistungspflicht.
Hintergrund
Praxistipps: Die Auslandskrankenversicherung vor Reiseantritt prüfen – viele PKV-Tarife decken nur Notfallbehandlungen im Ausland ab, keine geplanten Behandlungen. Bei Kongressreisen in die USA eine Police mit mindestens 1 Mio. € Deckungssumme wählen, da US-Krankenhauskosten extrem hoch sind. Für Familien mit Kindern auf Tarife mit Kinderdeckung ohne Aufpreis achten. Wichtig: Die Police auch für Auslandseinsätze (z. B. Famulatur, Hospitation) prüfen – nicht alle Tarife decken berufliche Tätigkeiten im Ausland ab.
Wann gilt das nicht?
Bei Reisen innerhalb der EU greift die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) für GKV-Versicherte. PKV-Versicherte haben oft bereits eine Auslandsdeckung im Tarif, die aber zeitlich begrenzt sein kann.
Ärzteversichert prüft den bestehenden Auslandsschutz im PKV-Tarif und empfiehlt bei Bedarf eine ergänzende Auslandspolice.
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