Reiseerfahrene Ärzte empfehlen Auslandskrankenversicherungen mit Rücktransport „medizinisch sinnvoll" (nicht nur „medizinisch notwendig") und einer 24-Stunden-Notrufzentrale mit deutschsprachiger ärztlicher Beratung. Die Direktabrechnung mit dem Krankenhaus im Ausland erspart die Vorleistungspflicht.

Hintergrund

Praxistipps: Die Auslandskrankenversicherung vor Reiseantritt prüfen, viele PKV-Tarife decken nur Notfallbehandlungen im Ausland ab, keine geplanten Behandlungen. Bei Kongressreisen in die USA eine Police mit mindestens 1 Mio. € Deckungssumme wählen, da US-Krankenhauskosten extrem hoch sind. Für Familien mit Kindern auf Tarife mit Kinderdeckung ohne Aufpreis achten. Wichtig: Die Police auch für Auslandseinsätze (z. B. Famulatur, Hospitation) prüfen, nicht alle Tarife decken berufliche Tätigkeiten im Ausland ab.

Wann gilt das nicht?

Bei Reisen innerhalb der EU greift die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) für GKV-Versicherte. PKV-Versicherte haben oft bereits eine Auslandsdeckung im Tarif, die aber zeitlich begrenzt sein kann.

Ärzteversichert prüft den bestehenden Auslandsschutz im PKV-Tarif und empfiehlt bei Bedarf eine ergänzende Auslandspolice.

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