Ab 2026 bleiben die steuerlichen Rahmenbedingungen für ETF-Auszahlpläne im Ruhestand stabil: Die Teilfreistellung für Aktienfonds von 30 % und der Sparerpauschbetrag von 1.000 €/2.000 € gelten unverändert. Für Ärzte im Ruhestand ist der Auszahlplan eine steuereffiziente Ergänzung zur Versorgungswerkrente.

Hintergrund

Ein Auszahlplan (Entnahmeplan) ermöglicht es, ein angespartes Kapital systematisch über einen definierten Zeitraum zu entnehmen. Für Ärzte mit einem ETF-Portfolio von 300.000–500.000 € kann ein Auszahlplan bei einer Entnahmerate von 3,5–4 % eine monatliche Zusatzrente von 875–1.667 € generieren. Die Teilfreistellung für Aktienfonds reduziert die Steuerlast erheblich. Durch die Kombination mit Versorgungswerkrente und ggf. Rürup-Rente entsteht ein stabiler Einkommensmix.

Wann gilt das nicht?

Bei sehr langer Lebenserwartung (über 30 Jahre Ruhestand) besteht das Risiko, dass das Kapital aufgebraucht wird. Hier bietet eine lebenslange Rente (Versorgungswerk, Rürup) als Basisbaustein die nötige Sicherheit.

Ärzteversichert plant die optimale Entnahmestrategie für den Ruhestand und kombiniert Auszahlplan mit Versicherungslösungen.

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