Ein Auszahlplan im Ruhestand bietet Ärzten maximale Flexibilität bei der Kapitalentnahme und steuerliche Vorteile durch Teilfreistellung, birgt aber das Risiko der Kapitalaufzehrung bei unerwartet langer Lebenszeit oder schweren Markteinbrüchen.
Hintergrund
Vorteile: Flexible Entnahmehöhe – anpassbar an den tatsächlichen Bedarf. Vererbbarkeit des Restkapitals (im Gegensatz zur Verrentung). Steuerliche Teilfreistellung bei Aktienfonds (30 %). Verbleib des nicht entnommenen Kapitals im Markt mit Renditechance. Volle Kontrolle über die eigene Finanzsituation.
Nachteile: Kein Langlebigkeitsschutz – bei einem Ruhestand von über 30 Jahren kann das Kapital aufgebraucht werden. Schwankungsrisiko: Entnahmen in Crashphasen zehren das Portfolio überproportional auf (Sequence-of-Returns-Risiko). Eigenverantwortung für die Entnahmeplanung. Psychische Belastung bei Markteinbrüchen.
Wann gilt das nicht?
Ärzte ohne Versorgungswerkrente als Basiseinkommen sollten keinen reinen Auszahlplan nutzen, sondern eine lebenslange Rente als Grundsicherung einplanen.
Ärzteversichert kombiniert Auszahlpläne mit lebenslangen Rentenkomponenten für eine optimale Ruhestandsfinanzierung.
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