Ab 2026 gelten aktualisierte Regelungen zur Unfallversicherung von Auszubildenden in Arztpraxen: Die BGW erweitert ihren Leistungskatalog für Nadelstichverletzungen, und die Meldepflicht für Arbeitsunfälle wird digitalisiert. Praxisinhaber müssen ihre Unterweisungspflichten entsprechend anpassen.
Hintergrund
Auszubildende zur MFA sind über die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) gesetzlich unfallversichert. Die Praxis als Arbeitgeber ist verpflichtet, Auszubildende vor Arbeitsbeginn über Gefahren am Arbeitsplatz zu unterweisen (Nadelstichverletzung, Gefahrstoffe, Infektionsrisiken) und dies zu dokumentieren. Die Ausbildungsvergütung für MFA liegt 2026 bei ca. 920–1.100 € brutto im ersten Lehrjahr. Die Sozialversicherungsbeiträge trägt der Arbeitgeber vollständig bei Azubigehältern unter 325 €.
Wann gilt das nicht?
Praktikanten (keine Auszubildenden im Sinne des BBiG) unterliegen teilweise anderen Versicherungsregeln. Schülerpraktikanten sind über die Schule unfallversichert.
Ärzteversichert berät Praxisinhaber zur korrekten Versicherung von Azubis und zur Einbindung in das Praxis-Versicherungskonzept.
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