Erfahrene Praxisinhaber empfehlen, Auszubildende vom ersten Arbeitstag an umfassend in Sicherheitsmaßnahmen einzuweisen und jede Unterweisung schriftlich mit Datum und Unterschrift zu dokumentieren. Bei Nadelstichverletzungen muss sofort der D-Arzt aufgesucht und die BGW informiert werden.
Hintergrund
Häufige Versicherungsfragen bei Azubis: Die gesetzliche Unfallversicherung über die BGW greift bei allen Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, einschließlich des Wegeunfalls. Die Krankenversicherung ist für Azubis gesetzlich (GKV) – die Praxis meldet den Azubi bei der Krankenkasse an. Praxistipp: Die Erstunterweisung zum Thema Arbeitsschutz und Hygiene dokumentieren und halbjährlich auffrischen. Einen Mentor im Team benennen, der für Sicherheitsfragen zuständig ist.
Wann gilt das nicht?
Dual Studierende im Praxissemester haben teilweise einen anderen Versicherungsstatus als klassische MFA-Azubis. Hier sollte der Versicherungsschutz individuell geprüft werden.
Ärzteversichert unterstützt Praxisinhaber bei der vollständigen Absicherung aller Mitarbeiter – vom Azubi bis zum Praxispartner.
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