Die gesetzliche Unfallversicherung über die BGW bietet Auszubildenden in der Arztpraxis umfassenden Schutz bei Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und Wegeunfällen, ohne dass dem Azubi Kosten entstehen. Der Arbeitgeber trägt die Beiträge als Betriebsausgabe.

Hintergrund

Vorteile: Vollständiger Unfallschutz am Arbeitsplatz und auf dem Weg zur Arbeit. Übernahme der Behandlungskosten, Rehabilitation und ggf. Unfallrente. Kein Beitrag für den Azubi. Arbeitgeberbeiträge sind steuerlich absetzbar. Haftungsfreistellung des Arbeitgebers bei Arbeitsunfällen.

Nachteile: BGW-Beiträge des Arbeitgebers (ca. 100–300 € jährlich pro Azubi). Die Leistungen sind auf Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten begrenzt – private Unfälle und Krankheiten sind nicht gedeckt. Bürokratischer Aufwand für Unfallanzeigen und Dokumentation.

Wann gilt das nicht?

Private Unfälle und Krankheiten sind nicht durch die BGW abgedeckt. Azubis sollten zusätzlich eine private Unfallversicherung und ggf. eine Berufsunfähigkeitsversicherung in Betracht ziehen.

Ärzteversichert berät Praxisinhaber und Azubis gleichermaßen zur optimalen Absicherung während der Ausbildung.

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