Praxisinhaber empfehlen eine schrittweise Nachrüstung der Barrierefreiheit, beginnend mit der digitalen Zugänglichkeit (barrierefreie Website und Online-Terminbuchung) und der Nutzung von KfW-Fördermitteln für bauliche Maßnahmen. Die günstigste Maßnahme mit größter Wirkung: eine mobile Rampe für den Praxiseingang.
Hintergrund
Praxistipps: Die Praxis-Website auf WCAG-2.1-Konformität prüfen lassen (Kosten: 500–2.000 €). Eine tragbare Rampe (ab 200 €) für Rollstuhlfahrer anschaffen. Im Wartezimmer ausreichend Platz für Rollstühle und Rollatoren schaffen. Behandlungsliegen auf Rollstuhlhöhe (48 cm) bereitstellen. KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen" (159) für barrierefreien Praxisumbau nutzen. Die Investitionen in Barrierefreiheit sind als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar.
Wann gilt das nicht?
Praxen in historischen Gebäuden mit Denkmalschutz können von baulichen Auflagen teilweise befreit werden. Die digitale Barrierefreiheit und kommunikative Zugänglichkeit bleiben dennoch umsetzbar.
Ärzteversichert berät Praxisinhaber zur Finanzierung von Barrierefreiheitsmaßnahmen und deren versicherungsrechtlicher Einordnung.
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