Barrierefreiheit in der Arztpraxis erweitert die Patientenbasis um mobilitätseingeschränkte Patienten, erfüllt gesetzliche Anforderungen und verbessert die Praxisbewertung, erfordert aber Investitionen von 5.000–50.000 € je nach Umfang der Maßnahmen.

Hintergrund

Vorteile: Zugang für Patienten mit Rollstuhl, Rollator oder Kinderwagen. Erfüllung gesetzlicher Anforderungen (BFSG, Landesbauordnung). Wettbewerbsvorteil gegenüber nicht-barrierefreien Praxen. Positive Außenwirkung und bessere Bewertungen. Zukunftssicherung angesichts der alternden Bevölkerung. KfW-Fördermittel und steuerliche Absetzbarkeit.

Nachteile: Hohe Investitionskosten bei baulicher Nachrüstung. Platzbedarf für Rampen, breitere Türen und barrierefreies WC. Umstellungsaufwand in bestehenden Praxisräumen. Regelmäßige Wartung barrierefreier Einrichtungen.

Wann gilt das nicht?

Spezialisierte Praxen ohne gehbehinderte Patientenklientel (z. B. Sportmedizin für Leistungssportler) haben einen geringeren Bedarf. Die gesetzlichen Mindestanforderungen gelten dennoch.

Ärzteversichert berät Praxisinhaber zur Finanzierung und Versicherung barrierefreier Praxisumbauten.

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →