Die empfohlenen Deckungssummen für die Bauherrenhaftpflicht steigen 2026 auf mindestens 5 Mio. € pauschal für Personen- und Sachschäden, da Baukosten und Haftungsrisiken bei Praxisneubauten und -umbauten weiter zugenommen haben.
Hintergrund
Jeder Arzt, der als Bauherr einen Praxisneubau, -umbau oder eine Sanierung durchführt, haftet für Schäden, die Dritten auf der Baustelle entstehen – auch wenn ein Generalunternehmer beauftragt ist. Die Bauherrenhaftpflicht deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab. Für Praxisbauprojekte mit Kosten über 100.000 € ist die Versicherung dringend empfohlen. Die Jahresprämie liegt bei 200–800 € je nach Bausumme und Bauvorhaben.
Wann gilt das nicht?
Reine Innenrenovierungen ohne statische Eingriffe und ohne Gerüst- oder Erdarbeiten erfordern in der Regel keine separate Bauherrenhaftpflicht. Die Privathaftpflicht des Praxisinhabers greift hier aber nur eingeschränkt.
Ärzteversichert berät Ärzte bei Bauvorhaben zur passenden Bauherrenhaftpflicht und integriert sie in das Gesamtversicherungskonzept.
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